Neue Einkünfte durch Mini-Jobs
Vorteile bei der Annahme eines Auftrags...
Sie haben kein Gewerbe angemeldet oder haben keinen Handwerksbetrieb? Dann nehmen
Sie doch einfach einen Auftrag an und führen ihn als Mini-Job aus!
... für Auftragnehmer
Die Höchstgrenze für den monatlichen Verdienst bei Mini-Jobs liegt
bei 400 Euro (statt früher 325 Euro).
Mini-Jobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise ihren
Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro.
Auch die zeitliche Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche entfällt.
Und neben ihrer Hauptbeschäftigung können sie jetzt einen Mini-Job
versicherungsfrei ausüben.
... und für Auftraggeber
Die Neuregelungen für geringfügige Beschäftigungen bedeuten für
sie wesentlich weniger Bürokratie. Denn die Pauschalabgaben für Mini-Jobs
werden nur noch an eine zentrale Stelle entrichtet - an die Mini-Job-Zentrale.
Gleichzeitig entfällt die zeitliche Begrenzung von weniger als 15 Stunden
pro Woche. Bei Mini-Jobs in Privathaushalten zahlen die Arbeitgeber niedrigere
Pauschalabgaben und können auch noch Steuern sparen: 10 Prozent ihrer Kosten
(maximal 510 Euro) können jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
Wie funktionert das?
Als Auftragnehmer bieten Sie einfach auf einen Mini-Job-Auftrag bei der
Auftragsbörse.
Als Auftragnehmer brauchen Sie keine Formalitäten zu erledigen. Dies erledigt
der Auftraggeber für Sie. Bieten Sie einfach auf einen Auftrag, der als
Mini-Job gekennzeichnet ist!
Als Auftraggeber
Bei einer
Beschäftigung im Privathaushalt besonders einfach in drei Schritten:
(bei Beschäftigungen im Privathaushalt muss es
sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, z. B. die Zubereitung von
Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege sowie die
Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen
Personen)
- Haushaltssheck downloaden
oder telefonisch bei der Mini-Job-Zentrale unter 01801- 200 504 zum Ortstarif
bestellen
- Haushaltsscheck ausfüllen
- und an die Mini-Job-Zentrale schicken
Bei einer
sonstigen Beschäftigung:
Bei Fragen hilft Ihnen gerne die Mini-Job-Zentrale weiter
Bundesknappschaft
Mini-Job-Zentrale
45115 Essen
Service-Center (mo bis fr, 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
Telefon: 01801 200 504 (Ortstarif)
Fax: 0201 - 384 979797
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de