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Neue Einkünfte durch Mini-Jobs

Vorteile bei der Annahme eines Auftrags...

Sie haben kein Gewerbe angemeldet oder haben keinen Handwerksbetrieb? Dann nehmen Sie doch einfach einen Auftrag an und führen ihn als Mini-Job aus!

... für Auftragnehmer

Die Höchstgrenze für den monatlichen Verdienst bei Mini-Jobs liegt bei 400 Euro (statt früher 325 Euro).

Mini-Jobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro. Auch die zeitliche Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche entfällt.

Und neben ihrer Hauptbeschäftigung können sie jetzt einen Mini-Job versicherungsfrei ausüben.

... und für Auftraggeber

Die Neuregelungen für geringfügige Beschäftigungen bedeuten für sie wesentlich weniger Bürokratie. Denn die Pauschalabgaben für Mini-Jobs werden nur noch an eine zentrale Stelle entrichtet - an die Mini-Job-Zentrale.

Gleichzeitig entfällt die zeitliche Begrenzung von weniger als 15 Stunden pro Woche. Bei Mini-Jobs in Privathaushalten zahlen die Arbeitgeber niedrigere Pauschalabgaben und können auch noch Steuern sparen: 10 Prozent ihrer Kosten (maximal 510 Euro) können jährlich von der Steuer abgesetzt werden.

 

Wie funktionert das?

Als Auftragnehmer bieten Sie einfach auf einen Mini-Job-Auftrag bei der Auftragsbörse.

Als Auftragnehmer brauchen Sie keine Formalitäten zu erledigen. Dies erledigt der Auftraggeber für Sie. Bieten Sie einfach auf einen Auftrag, der als Mini-Job gekennzeichnet ist!

Als Auftraggeber

Bei einer Beschäftigung im Privathaushalt besonders einfach in drei Schritten:
(bei Beschäftigungen im Privathaushalt muss es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln, z. B. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege sowie die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen)
  • Haushaltssheck downloaden
    oder telefonisch bei der Mini-Job-Zentrale unter 01801- 200 504 zum Ortstarif bestellen
  • Haushaltsscheck ausfüllen
  • und an die Mini-Job-Zentrale schicken

Bei einer sonstigen Beschäftigung:


Bei Fragen hilft Ihnen gerne die Mini-Job-Zentrale weiter

Bundesknappschaft
Mini-Job-Zentrale
45115 Essen

Service-Center (mo bis fr, 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
Telefon: 01801 200 504 (Ortstarif)
Fax: 0201 - 384 979797
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de

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